Keine neuen Fälle der Geflügelpest im Kreis Höxter: Sperrzone wird zum Dienstag aufgehoben
16.01.2023: Eine gute Nachricht für alle Halter von Vögeln und Geflügel im Kreis Höxter: Seit dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand im Borgentreicher Stadtteil Borgholz im Dezember 2022 sind im Kreis Höxter keine neuen Fälle der Tierseuche aufgetreten. „Deshalb werden die Sperrzone, die bislang in einem Radius von zehn Kilometern rund um den Ausbruchsort bestand, und alle hier angeordneten Schutzmaßnahmen am morgigen Dienstag aufgehoben. Es besteht dann auch keine Stallpflicht mehr“, so Dr. Jens Tschachtschal, Leiter der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter. Er rät aber weiterhin zur Achtsamkeit.
„Das schnelle Einschreiten aller Beteiligten und das umsichtige Verhalten der Geflügelhalter im Kreis Höxter waren wirksam. Die Zusammenarbeit hat sehr gut funktioniert“, lobt Dr. Tschachtschal. „Dennoch ist die Gefahr eines weiteren Ausbruchs auch bei uns im Kreis Höxter weiterhin gegeben. Das Nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts in Riems stuft das Risiko weiterer Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln und auch die Übertragungsgefahr in Hausgeflügelbestände bundesweit nach wie vor als hoch ein.“
Das Veterinäramt rät Vogelhaltern deshalb weiterhin zur Vorsicht. Alle Geflügelhalter im Kreisgebiet – auch Hobbyhalter – sollten ihre Biosicherheitsmaßnahmen kritisch überprüfen und konsequent umsetzen. „Haus- und Nutzgeflügel darf deshalb weiterhin nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Sie dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es wird empfohlen, Geflügelställe nur mit sauberer Schutzkleidung zu betreten und sehr sorgsam alle Hygieneregeln einzuhalten“, erläutert Dr. Tschachtschal.
Auch müsse jeder Geflügelhalter seine Tiere bei der Tierseuchenkasse NRW melden, die die Informationen an das zuständige Veterinäramt weitergibt.
Sollte Geflügel im Bestand Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen über 100 Tieren mehr als 2 Prozent pro Tag – sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden. Verdachtsfälle sind dem Veterinäramt zu melden.
Wer verendete wildlebende Wasservögel oder Greifvögel findet, sollte dies ebenfalls dem Veterinärdienst des Kreises melden, damit nötigenfalls Untersuchungen zum Ausschluss einer möglichen Infektion veranlasst werden können.