KOMM-AN NRW
„KOMM-AN NRW“ ist ein Programm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von Geflüchteten und neueingewanderten Menschen in den Kommunen.
Dem Kreis Höxter standen aus dem Landesprogramm für die Jahre 2016-2022 finanzielle Mittel in Höhe von jeweils 70.289,82 € pro Jahr zur Verfügung. Auch für das Jahr 2023 stehen dem Kreis Höxter diese Mittel zur Verfügung.
Die Mittel können durch das Kommunale Integrationszentrum an Dritte wie z.B. Städte, Flüchtlingsinitiativen, Migrantenselbstorganisationen, Wohlfahrtverbände, Kirchengemeinden, Moscheevereine etc. für unterstützende Maßnahmen in der Flüchtlingsarbeit weitergeleitet werden.
Es werden bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort gefördert, die den Kommunen ermöglichen, ihre kommunalen Bedarfslagen im Bereich Ankommen, Erstorientierung und Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten zum Tragen zu bringen. Diese werden wie folgt dargestellt:
Baustein A: Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommenstreffpunkten und Digitalisierung der Ausübung eines Ehrenamtes
- Renovierung oder Ausstattung von Ankommenstreffpunkten
- Laufender Betrieb von Ankommenstreffpunkten (Nebenkosten)
Baustein B: Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
- Begleitung von neueingewanderten Menschen (Fahrtkosten und Auslagen)
- Angebote des Zusammenkommens und der Orientierung
Baustein C: Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung und zur Gewinnung neuer ehrenamtlich tätiger Personen
- Erstellung, Druck und Anschaffung von Printmedien
- Erstellung, Erweiterung, Pflege bzw. Aktualisierung von Internetseiten
- Übersetzungen
Baustein D: Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit
- Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen
- Persönlicher Austausch von ehrenamtlich Tätigen
Weitere Informationen finden Sie in der Förderkonzeption und in der FAQ-Liste zum Programm KOMM-AN NRW, sowie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) und des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (www.mkjfgfi.nrw/komm-an-nrw).
FAQ-Liste-KOMM-AN, 480 KB |
Förderkonzeption_KOMM-AN NRW_2022-2026, 1090 KB |
Die Bewilligung der eingehenden Anträge erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Jedem Stadtgebiet des Kreises Höxter steht zunächst eine Pauschale auf der Grundlage der Zuweisungen zur Verfügung.
- Im Falle einer Nichtantragsstellung von einzelnen Stadtgebieten werden die restlichen Mittel anhand der Anzahl der zugewiesenen Geflüchteten und neueingewanderten Menschen auf die übrigen Stadtgebiete verteilt.
- Eine Doppelförderung muss ausgeschlossen sein.
Weitere Bewilligungskriterien sind:
- Nachhaltigkeit der Maßnahmen
- Beteiligte Kooperationspartner (Partnerprojekte)
- Bei der Bewilligung einer Maßnahme ist es aufgrund der o.g. Kriterien möglich, dass die beantragte Fördersumme nur anteilig gewährt wird. Ein Rechtsanspruch auf eine Maßnahmenförderung besteht nicht.
- Die Fördermittel müssen nach Auszahlung innerhalb von zwei Monaten verausgabt werden.
Für Sie zuständig
Eva Lisa Mlody
05271 / 965-3611
e.mlody@kreis-hoexter.de
Anna Kröger
05271 / 965-3609
a.kroeger@kreis-hoexter.de