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Kreis Höxter versendet Fragebögen an Vermieter: Erhebung der Mietkosten im Kreis Höxter für „Schlüssiges Konzept“
Die nun von den ausgewählten Vermietern abgefragten Daten werden selbstverständlich anonymisiert ausgewertet, der Datenschutz ist auch hier gewährleistet. Für die Rücksendung der ausgefüllten Fragebögen ist ein frankierter Freiumschlag beigefügt.
Die zuständigen Sozialhilfeträger sind verpflichtet, die angemessenen Kosten der Unterkunft anhand eines schlüssigen Konzeptes zur Bestimmung und Feststellung der angemessenen Kosten der Unterkunft für den Kreis Höxter zu ermitteln. Dies ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesozialgerichts erforderlich. „Mit einem solchen schlüssigen Konzept soll der unbestimmte Rechtsbegriff der ‚angemessenen Unterkunftskosten‘ gesetzeskonform und gerichtsfest konkretisiert werden“, erläutert Reinhard Zimmer, Abteilungsleiter Soziales, Pflege und Schwerbehinderung des Kreises Höxter).
Eine solche Erhebung wurde im Kreis Höxter zuletzt im Jahr 2020 mit sehr guter Beteiligung durchgeführt. „Wir bitten die angeschriebenen Vermieterinnen und Vermieter darum, sich an der Erhebung zu beteiligen“, hofft Landrat Michael Stickeln auf eine erneute hohe Beteiligung.
Mit der Erstellung des Gutachtens zu den angemessenen Mietwerten in den zehn Städten hat der Kreis Höxter erneut das Forschungsinstitut „Analyse & Konzepte“ aus Hamburg beauftragt, das schon die erste Erhebung im Jahr 2016 durchgeführt hatte. Die damals ermittelten Richtwerte waren mit dem ersten schlüssigen Konzept im Mai 2016 in Kraft getreten, welches 2018 fortgeschrieben wurde. Das beauftragte Forschungsinstitut hat bundesweit bereits für 143 Kreisfreie Städte und Kreise Gutachten erstellt. Insgesamt wurde die Firma für die Erstellung von 264 Schlüssigen Konzepten beauftragt und verfügt somit über langjährige Erfahrungen bei Wohnungsmarktanalysen.